HITRA AG/SA

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Artikel 1

 

– Internationaler Transport: die Vorschriften des CMR Abkommen für

den Warentransport.

– Nationaler Transport: Die Auflagen der Fédération Nationale Belge

des Transporteurs par Route (Nationale belgische Föderation der

Straßentransportunternehmen)

Der Text dieser Bedingungen wird Ihnen kostenlos auf erste Anfrage

übermittelt.

 

Artikel 2

Der Transportunternehmer schließt eine Verpflichtung zum Mittel und

nicht eine Verpflichtung zum Resultat ab.

Er kann nur für eigene Fehler oder Irrtümer und für Fehler oder Irrtümer

seiner Bediensteten verantwortlich gemacht werden.

Diese Fehler oder Irrtümer müssen durch die Gegenpartei bewiesen

werden.

Der Transportunternehmer haftet nicht für die Taten von Drittpersonen

oder von Bediensteten, wenn Letztere nicht bezüglich den ihnen aufgetragenen

Tätigkeiten handeln.

Zahlung:

Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung sind

unsere Rechnungen bar zu zahlen und ohne Skonto.

Es handelt sich um Bringschulden.

Sollte eine Rechnung nicht bar bezahlt werden bzw. im Falle der Nichtzahlung

einer Rechnung bei Fälligkeitsdatum hat Hitra das Recht, nicht

nur den Rechnungsbetrag gerichtlich einzuklagen, sondern auch auf

sofortige Zahlung aller anderen Schuldforderungen zu bestehen wobei

eventuelle Zahlungsfristen bzw. Erleichterungen automatisch nichtig

würden.

Das Versenden der Rechnung gilt als Zahlungsaufforderung.

Im Falle, wo nicht bar bezahlt würde bzw. an der vereinbarten Fälligkeit,

ist automatisch und ohne, dass eine spezielle Zahlungsaufforderung

von Nöten sei, ein Zinssatz von 1% pro Monat ab dem Rechnungsdatum

geschuldet, um den Zinsverlust auszugleichen. Zusätzlich

wird der Rechnungsbetrag in ausdrücklichem Einverständnis um 20%

erhöht mit einem Minimum von 40,- €, um sämtliche diesbezüglichen

Schäden abzudecken, die u.a. Personalkosten, zusätzlichen Verwaltungskosten

und der Betriebsstörung zu grunde liegen.

Die vorliegenden Bedingungen haben Vorrang in Bezug auf Bedingungen,

die in Artikel 1 formuliert sind und die sich eventuell u.a. auf die

Zahlungsmodalitäten bezögen, sofern diesbezüglich ein Widerspruch

bestände.

 

Artikel 3

Anwendbares Recht – Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vertragsausführung bzw. -interpretation

ergäben, in die der Transportunternehmer als Kläger oder als

Beklagter verstrickt ist, werden ausschließlich von den Gerichten in

St. Vith und Eupen entschieden, selbst im Falle einer Garantieklage

oder im Falle, wo mehrere Kläger oder Beklagte sind.

Alle unsere Operationen unterliegen ausschließlich dem belgischen

Recht.