A L L G E M E I N E    G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

 

1.        Inhalt

Der Kunde akzeptiert, dass die Dokumente (Vertrag und Rechnung) den vollständigen Text der Vereinbarung zwischen Parteien darstellen. Jede Abweichung oder Abänderung der vorliegenden Klauseln ist ungültig, solange sie nicht in schriftlicher Form von beiden Parteien akzeptiert ist. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung und Vereinbarung lässt die Wirksamkeit aller übrigen unberührt.

 

2.        Vertragsabschluss

Alle unsere Vorschläge, Kataloge, Broschüren, Preislisten und Kundenauskünfte sind nicht als Vertragsangebot anzusehen und erfolgen ohne Verpflichtung unsererseits, solange sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

 

3.        Preise

Unsere Preise sind Nettopreise, auch gegenüber dem Endverbraucher. Außer bei anders lautenden Vereinbarungen beruhen unsere Preise auf den zum Zeitpunkt der ausdrücklichen Annahme des Verkaufsangebotes geltenden Einkaufspreisen, Löhnen, Gehaltskosten, Soziallasten, öffent- lichen Lasten, Transportkosten, Versicherungsprämien und anderen Kosten. Bei einer Erhöhung einer oder mehrerer Komponenten des Selbstkostenpreises haben wir das Recht den Preis im Verhältnis zu dieser Erhöhung anzupassen, dabei werden die eventuellen gesetzlichen Bestimmungen in diesem Bereich berücksichtigt. Alle Steuern (inklusive Mehrwertsteuer) und andere Lasten, die nach der Aufgabe der Bestellung und vor der Lieferung, auf Grund der Warenlieferung oder der Dienstleistung geschuldet sind, werden zu Lasten des Käufers gelegt. Der Preis der Arbeit wird gemäß der geleisteten Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich ab Werk. Fracht wird gesondert berechnet, ebenso Be- und Entladungskosten, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Alle unsere Vorschläge, Kataloge, Broschüren, Preislisten und Kundenauskünfte sind nicht als Vertragsangebot anzusehen und erfolgen ohne Verpflichtung unsererseits, solange sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

 

 

4.        Lieferungen und Versand

Die Lieferung findet in unseren Geschäften statt. Es wird immer davon ausgegangen, dass die Lieferung in unseren Geschäften oder Lagern erfolgt. Wir sind von der Lieferungspflicht entbunden im Falle höherer Gewalt, das heißt, bei jedem vom Lieferanten unabhängigen Grund oder wenn das Ereignis zum Teil nicht unter seiner Kontrolle liegt. Unter anderem werden als Fälle von höherer Gewalt angesehen: Streiks, Lieferungsverzögerung der eigenen Lieferanten, Kriege, Brände, Naturkatastrophen, interne Organisationsschwierigkeiten des Unternehmens (Abwesenheit des Personals auf Grund von Krankheit, Streik, Maschinen- panne). Der Verkäufer muss nicht die Unvorhersehbarkeit und die Unwiderstehlichkeit der Störung beweisen. Sobald wir Lieferzeiten und –termine nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklären, gelten diese nur annähernd. Eine Verspätung von einigen Tagen in Bezug auf die Lieferfrist zieht keinerlei Verantwortung unsererseits mit sich und gibt auch keinen Anlass zur Auszahlung einer Entschädigung. Lieferzeiten und –termine verlängern bzw. verschieben sich durch von uns nicht vertretbare Ereignisse, auch bei Verzögerungen durch Vorlieferanten, Betriebs- und Versandstörung, Teillieferung und Teilleistungen sind zulässig. Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als zwei Wochen schuldhaft überschritten, ist der Besteller berechtigt, nach Ablauf einer durch Einschreiben gesetzten Nachfrist von mindestens zwei Wochen schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Solange der Besteller seine Verpflichtungen aus unserer Geschäftsverbindung nicht erfüllt, sind wir zur Leistungsverweigerung berechtigt. Nach Anmahnung und schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen, können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Annahmeverweigerung haftet der Besteller für alle uns entstehenden Schäden einschließlich Bereithaltungs- und Dispositionskosten, mit einem Mindest- schadenersatzbetrag von 30% der Bestellung.

 

   5.        Transport

Zum Zeitpunkt an dem die Waren unsere Geschäfte oder Warenlager verlassen, geht das Warenrisiko auf den Kunden über. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

 

6.        Reklamationen

Alle Mängel oder eventuelle Beschädigungen der gelieferten Ware oder der Verpackung, sowie Fehlmengen, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestehen, müssen vom Kunden auf den Lieferschein, der Rechnung oder den Transportdokumenten vermerkt werden. In Ermangelung davon können diese Beanstandungen nicht berücksichtigt werden. Die Reklamationen bezüglich der versteckten Mängel erfolgen spätestens innerhalb von acht Tagen nachdem sie vom Käufer entdeckt werden. Alle Reklamationen müssen in Form eines an den Verkäufer gerichteten Einschreibebriefes erfolgen, wobei die Mangelrügen in detaillierter Form dargelegt werden müssen. Selbst form- und fristgerechte Rügen bezüglich Fehlmengen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese Fehlmengen kontra-diktatorisch festgestellt wurden bzw. wenn dem Lieferanten noch die materielle Möglichkeit gewährt ist, diese Fehlmeldungen zu kontrollieren.

 

7.        Garantie

Nur wenn der Verkäufer schwerwiegende Fehler begangen hat, ist er für den entstandenen Schaden haftbar. Die Garantie ist beschränkt auf den kostenlosen Ersatz, die kostenlose Reparatur oder die Bezahlung des defekten Teiles.

 

8.        Annullierung der Bestellung

Sollte der Käufer die Bestellung teilweise oder ganz annullieren, ist der Käufer verpflichtet, eine Entschädigung von mindestens 20% der Bestellung zu zahlen. Sollte der Verkäufer jedoch eine Entschädigung von mehr als 20% verlangen, muss er den Umfang seines Schadens beweisen.

 

9.        Zahlungen

Zahlungen sind sofort bei Lieferung oder Leistung in Bar ohne Abzug zu erbringen. Dies gilt auch bei Teilleistungen. Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt vorbehalten und erfolgt erfüllungshalber. Zahlungsmittel gelten erst nach Einlösung und Gutschrift als Zahlung. Spesen und Einziehungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Nach Fälligkeit sind ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 15% geschuldet. Bei Zahlungsverzug sind alle, auch noch nicht fällige Forderungen, aus der Geschäftsverbindung sofort zahlbar. Nach Mahnung sowie bei Verschlechterung der angenommenen Kreditverhältnisse des Bestellers sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

10.     Eigentumsvorbehalt

Die verkaufte Ware bleibt im vollen Eigentum des Lieferanten bis zum Tag der vollständigen Zahlung des Verkaufspreises, der Nebenkosten und der Steuern. In Ermangelung einer Zahlung kann der Lieferant die Ware zurücknehmen und den Verkauf mittels einer einfachen schriftlichen Benachrichtigung auflösen, wenn die vorherige Inverzugssetzung nicht innerhalb von 8 Tagen befolgt wurde; dies unter Vorbehalt aller Schadensersatzansprüche.

 

11.     Zuständigkeitsklausel

 

Für alle Streitigkeiten, die der vorliegende Vertrag mit sich ziehen sollte, sind nur die Gerichte des Bezirks DIEKIRCH zuständig. Es gilt luxemburgisches Recht. Erfüllungsort für alle Lieferungen  und  Zahlungen  ist  9991   Weiswampach,  Om Knupp 7B.