Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hitra A.G.

 

 

Artikel 1

 

·         Internationaler Transport: die Vorschriften des CMR-Abkommen für den Warentransport.

·         Nationaler Transport: Die Auflagen der Fédération Nationale Belge des Transporteurs par Route (Nationale belgische Föderation der Straßentransportunternehmen)

 

Artikel 2

 

Der Transportunternehmer schließt eine Verpflichtung zum Mittel und nicht eine Verpflichtung zum Resultat ab.

Er kann nur für eigene Fehler oder Irrtümer und für Fehler oder Irrtümer seiner Bediensteten verantwortlich gemacht werden.

Diese Fehler oder Irrtümer müssen durch die Gegenpartei bewiesen werden.

Der Transportunternehmer haftet nicht für die Taten von Drittpersonen oder von Bediensteten, wenn Letztere nicht bezüglich den ihnen aufgetragenen Tätigkeiten handeln.

Zahlung:

Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung sind unsere Rechnungen bar zu zahlen und ohne Skonto.

Es handelt sich um Bringschulden.

Sollte eine Rechnung nicht bar bezahlt werden bzw. im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung bei Fälligkeitsdatum hat das Unternehmen Hitra A.G.  das Recht, nicht nur den Rechnungsbetrag gerichtlich einzuklagen, sondern auch auf sofortige Zahlung aller anderen Schuldforderungen zu bestehen, wobei eventuelle Zahlungsfristen bzw. Erleichterungen automatisch nichtig würden.

Das Versenden der Rechnung gilt als Zahlungsaufforderung.

Im Falle, wo nicht bar bezahlt würde bzw. an der vereinbarten Fälligkeit, ist der Kunde verpflichtet spätestens innerhalb 14 Tagen nach Versand (zuzüglich 3 Werktage) einer ersten kostenlosen Mahnung zu zahlen. Ansonsten verlangt die Firma Hitra A.G. Verzugszinsen und Gebühren:

20 Euro, wenn der ausstehende Betrag 150 Euro oder weniger beträgt;

30 Euro zuzüglich 10% des ausstehenden Betrags zwischen 150 und 500 Euro, wenn der ausstehende Betrag zwischen 150 und 500 Euro liegt;

65 Euro zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrags für den Betrag über 500 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro, wenn der geschuldete Betrag über 500 Euro liegt.

Diese Beträge können alle vier Jahre angepasst werden.

Jede außergerichtliche Inkassotätigkeit wird mit einem Mahnschreiben eingeläutet.

 

Artikel 3

 

Anwendbares Recht - Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vertragsausführung bzw. Interpretation ergäben, in die der Transportunternehmer als Kläger oder als Beklagter verstrickt ist, werden von den Gerichten in Belgien entschieden, selbst im Falle einer Garantieklage oder im Falle, wo mehrere Kläger oder Beklagte sind.

 

Alle unsere Operationen unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht.